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Das ändert sich in der Energiewirtschaft

16.01.2024

Mit dem neuen Jahr ändern sich auch viele rechtliche Vorgaben in der Energiewirtschaft. Wir fassen zusammen, was die Schwerter Verbraucherinnen und Verbraucher davon direkt betrifft.

Die Entwicklung des CO2-Preises

Der CO2-Preis ist bereits im Januar 2024 von 30 auf 45 Euro pro Tonne gestiegen. Ursprünglich wollte die Bundesregierung lediglich auf 35 Euro pro Tonne erhöhen. Mit dem Haushaltssanierungspaket beschloss man dann aber kurzfristig eine größere Erhöhung. Das wirkt sich auf den Einkaufspreis für Gas, aber auch auf die Preise für Diesel, Benzin und Heizöl aus. Eine Preiserhöhung in unserem Gastarif zieht dies aktuell nicht nach sich.

Die CO2-Bepreisung wurde 2021 eingeführt, der Preis steigt planmäßig jedes Jahr. Allerdings wurde die Steigerung im vergangenen Jahr wegen der hohen Energiepreise ausgesetzt. Mit dem CO2-Preis sollen Anreize geschaffen werden, den klimaschädlichen Verbrauch fossiler Brennstoffe und damit den CO2-Ausstoß zu verringern.

Zuschuss für Netzentgelte entfällt

Die Bundesregierung hat in ihrem Haushaltssanierungspaket ebenfalls kurzfristig den geplanten Zuschuss für die Übertragungsnetzbetreiber in Höhe von insgesamt 5,5 Milliarden Euro gestrichen.

Diese Mehrkosten geben die Übertragungsnetzbetreiber nun direkt an die Netzbetreiber vor Ort weiter. Wir federn diese Mehrkosten für Kunden mit langfristigen Stromverträgen zum großen Teil ab.

Das Ende der Preisbremsen

In ihrem Haushaltssanierungspaket hat die Bundesregierung auch ein vorgezogenes Ende der Preisbremsen für Strom, Gas und Fernwärme beschlossen. Eigentlich sollte die Regelung, die seit Januar 2023 galt, noch bis Ende März verlängert werden.

Mit den Preisbremsen wurden Obergrenzen für die Verbraucherpreise festgesetzt, und zwar für 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Verbrauchs.

Die Anhebung der Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer auf Gaslieferungen und Fernwärme war im Oktober 2022 auf sieben Prozent abgesenkt worden. Ab März 2024 soll sie wieder auf 19 Prozent angehoben werden. 

Auch das wirkt sich direkt auf die Kosten für die Verbraucher aus. Eine finale Entscheidung hierzu steht aber noch aus.

Das Gebäude-Energie-Gesetz tritt in Kraft

Künftig muss jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Das Gebäude-Energie-Gesetz, im Volksmund Heizungsgesetz genannt, trat im Januar in Kraft. Die Regelung gilt zunächst für Neubaugebiete. Wer außerhalb eines baut, muss ab 2026 diese Regelung einhalten.

Für bestehende funktionierende Heizungen, etwa Öl- oder Gasheizungen, ändert sich nichts, sie können weiterlaufen und dürfen auch repariert werden. Für neue Heizungen in Bestandsgebäuden gilt eine Übergangsfrist. Erst ab 2045 dürfen keine Heizungen mehr mit Erdgas oder Heizöl betrieben werden.

Wer jetzt noch eine neue Heizungsanlage einbauen will, die mit Brennstoffen wie Erdgas betrieben wird, muss sich verpflichtend beraten lassen. Welche Hilfen es gibt und wie die Regelungen genau sind, zeigt der Heizungswegweiser der Bundesregierung.

Erleichterungen beim Betrieb von Balkonkraftwerken

Die Entscheidung über die Erleichterungen, die zu Jahresbeginn bei der Installation von Balkonkraftwerken greifen sollten, wurde im Dezember kurzfristig vertagt. Sie sollen aber im Laufe des Jahres noch beschlossen werden. Danach soll künftig eine Registrierung im Marktstammregister der Bundesnetzagentur ausreichen. Die Geräte dürfen auch sofort in Betrieb genommen werden, für den Austausch des Stromzählers sind wir in Schwerte als Netzbetreiber zuständig.

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Heiko Mühlbauer
Leiter der Unternehmenskommunikation

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