Ab Juni: Neue Meldefrist bei Umzügen
Rückwirkende Ummeldungen nicht mehr möglich

Von Anfang an gut versorgt – im neuen Zuhause
Ein Umzug ist immer ein besonderer Moment – ganz gleich, ob es in die erste eigene Wohnung geht oder in ein neues Zuhause für die ganze Familie. Zwischen Umzugskartons, Möbeln und endlosen To-do-Listen kann dabei schnell etwas in Vergessenheit geraten. Damit Sie sich in Ihren neuen vier Wänden von Anfang an rundum wohlfühlen, denken Sie am besten frühzeitig an Ihre Energieversorgung – idealerweise schon bei der Umzugsplanung.
Frühzeitig melden – warum das jetzt wichtig ist:
Zum 6. Juni 2025 treten neue gesetzliche Vorgaben in Kraft, die Auswirkungen auf die Abläufe bei Umzügen und Lieferantenwechsel haben. Das ist ab Juni neu:
- Ein- und Auszüge müssen spätestens 14 Tage im Voraus gemeldet werden.
- Rückwirkende An- oder Abmeldungen sowie nachträgliche Änderungen sind nicht mehr möglich
Damit bei Ihrer An- und Abmeldung alles problemlos läuft und Ihnen keine unnötigen Kosten entstehen, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.
So klappt Ihr Umzug problemlos:
Melden Sie Ihren Umzug mindestens 14 Tage im Voraus.
Damit alles reibungslos funktioniert, halten Sie bitte folgende Informationen bereit:
Anmeldung der neuen Wohnung:
- Das Einzugsdatum
- Ihre neue Adresse
- Die neue Zählernummer
Abmeldung der alten Wohnung:
- Das Auszugsdatum
- Ihre aktuelle Kundennummer
- Ihre neue Rechnungsadresse und Kontaktdaten
Bitte beachten Sie: Die Zählerstände sind ab dem 6. Juni 2025 gesondert zu übermitteln.
Lesen und protokollieren Sie die Zählerstände am Tag der Schlüsselübergabe.
Teilen Sie uns diese anschließend umgehend mit - das kann über unser Kundenportal oder unseren Kundenservice erfolgen.
Sie haben Fragen zu den neuen Regelungen?
Wir helfen Ihnen gerne weiter - telefonisch oder auch persönlich.
Kundenzentrum Stadtwerke Schwerte
Bahnhofstraße 1
Montag bis Donnerstag von 8.30 bis 17.00 Uhr
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