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Infos zur Erdgasumstellung 2023 in Schwerte

Am 26. September 2023 findet in Schwerte die Erdgasumstellung von L-Gas auf H-Gas statt. Aufgrund rückläufiger Fördermengen steht L-Gas in Zukunft nur noch sehr begrenzt zur Verfügung. Damit wir Sie auch weiterhin sicher mit Gas versorgen können, stellen wir nach und nach alle mit L-Gas versorgten Gebiete auf die Versorgung mit H-Gas um.

Der Prozess der Umstellung auf H-Gas hat eine lange Vorlaufzeit, ist bereits gestartet und nicht mehr umkehrbar, denn die Umstellung auf das energiereichere H-Gas bedingt, dass vorab alle erdgasbetriebenen Geräte in Haushalten und Unternehmen wie z. B. Heizungsanlagen technisch angepasst werden müssen. Die Erfassungsphase für diese Geräte ist so gut wie abgeschlossen, im Frühjahr dieses Jahres startet die Anpassung der Geräte an die neue Gasart.

Auf dieser Seite finden Sie in unseren FAQ die Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Thema Erdgasumstellung. Weiterführende Informationen finden Sie auf unserer separaten Website zur Erdgasumstellung in Schwerte.

Häufig gestellte Fragen

In Deutschland gibt es zwei verschiedene Gasarten: L- und H-Gas. Diese unterscheiden sich in ihrer chemischen Zusammensetzung und somit ihrem Energiegehalt. Die Bezeichnung „L“ steht dabei für „low“ (niedrig), „H“ steht für „high“ (hoch). Der Brennwert von H-Gas ist höher als der von L-Gas (rund 11,5 kWh/m³ zu 10 kWh/m³).

Erdgaskunden in Deutschland werden bisher entweder mit L-Gas oder mit H-Gas versorgt. In Schwerte strömt das sogenannte L-Gas durch die Leitungen. Die L-Gas-Versorgung wurde bislang hauptsächlich durch Importe aus den Niederlanden sichergestellt. Diese Vorkommen sind jedoch bald erschöpft und L-Gas steht uns in Zukunft nicht mehr unbegrenzt zur Verfügung. Eine Umstellung auf H-Gas ist daher erforderlich.

Aus der unterschiedlichen Beschaffenheit der Gasarten L- und H-Gas ergeben sich auch unterschiedliche Anforderungen an die Gasgeräte in Haushalten und Industrieanlagen. Diese müssen an die jeweilige Erdgasqualität angepasst werden.

Im Netzgebiet der Stadtwerke Schwerte erfolgt die Erfassung der Gasgeräte ab 27. September 2021, gefolgt von der Anpassung voraussichtlich ab Mai 2023 und der Umstellung auf H-Gas am 26. September 2023.

Wann ein Gasgerät technisch angepasst werden muss, ist von dem jeweiligen Gerätetyp abhängig. In einigen Fällen müssen Gasgeräte bereits vor dem Schalttermin, am Tag der Schaltung oder zeitnah nach der Schaltung technisch angepasst werden.

Mit L-Gas aus den Niederlanden werden heute ca. 23 Prozent aller deutschen Haushalte und der regionalen Industrie versorgt. Alle diese Haushalte und Industriebetriebe sind von der Umstellung betroffen. Bis 2030 wird die Umstellung deutschlandweit ca. 4,5 Millionen Erdgaskunden betreffen.

Die Umstellung wird nicht für alle Netzgebiete gleichzeitig, sondern nach einem von den Ferngasleitungsnetzbetreibern vereinbarten Plan schrittweise umgesetzt. L-Gas-Versorgungsgebiete befinden sich schwerpunktmäßig in den Bundesländern Niedersachsen, Bremen, Nordrhein-Westfalen und der Region Mittelhessen sowie in Teilen Sachsen-Anhalts.

Die gesetzliche Grundlage ist im Energiewirtschaftsgesetz (§ 19 a) festgeschrieben. Weitere Informationen finden sich in der Kooperationsvereinbarung Gas, der Gasnetzzugangsverordnung und auf den Internetseiten der Verbände BDEW und DVGW sowie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur.

Die große Mehrheit aller Gasgeräte ist aus technischen Gründen für die jeweilige Gasart, die sie bezieht, eingestellt. Nur so ist ein sicherer und effizienter Betrieb gewährleistet. Bei einer Änderung der bezogenen Gasart muss entsprechend auch das Gerät angepasst werden. Ansonsten kann es zu einer Beschädigung oder Zerstörung des Gerätes bis hin zu einer Gefährdung des Betriebsortes oder des Betreibers kommen.

Es gibt auch Geräte, die sowohl für den Betrieb mit L-Gas als auch für den Betrieb mit H-Gas geeignet sind – etwa adaptive Gasthermen, die sich selbstständig anpassen. Sie stellen jedoch eine Ausnahme dar. Sollte sich im Haushalt ein solches Gerät befinden, wird das beauftragte Fachunternehmen dies bei der (in jedem Fall notwendigen) Erhebung feststellen und uns entsprechend informieren.

In den allermeisten Fällen ist eine Anpassung der Geräte durchführbar. Diese Beurteilung nehmen die von den Stadtwerken Schwerte beauftragten Fachfirmen auf der Basis der relevanten technischen Regeln vor.

In Fällen, in denen eine Anpassung nicht möglich ist, wird gesondert informiert und das weitere Vorgehen mit dem Kunden abgestimmt. Grundsätzlich kommt dies etwa bei sehr alten Gasgeräten vor.

Nein. Wenn Gasgeräte auf Wunsch des Betreibers nicht angepasst werden, muss durch den jeweiligen Netzbetreiber der komplette Gasanschluss gesperrt werden.

Aus einem Weiterbetrieb mit falschen Einstellungen können Gefahren von einer Beschädigung oder Zerstörung des Gerätes bis hin zu einer Gefährdung des Betriebsortes oder des Betreibers entstehen.

Im Nachgang der durchgeführten Erhebung erhält der Kunde eine Mitteilung über die Anpassbarkeit seiner Gasgeräte. Einen eventuellen Geräteaustausch nimmt der Eigentümer selbst vor.

Ja, das ist möglich. Da Neugeräte immer von einem Fachbetrieb angeschlossen werden müssen, erkennt der Installateur durch einen Aufkleber sofort, ob das Altgerät schon erfasst wurde. Er muss dann den Stadtwerken Schwerte die Daten des neuen Geräts übermitteln.

Soweit das Gerät anpassungsfähig ist, entstehen keine unmittelbaren Kosten. Die Kosten für Erhebung, Anpassung sowie alle weiteren Maßnahmen werden zunächst von uns als Netzbetreiber übernommen und später bundesweit auf alle Gasverbraucher durch Anpassung der Netzentgelte umgelegt (dies folgt aus § 19 a Energiewirtschaftsgesetz [EnWG]).

Davon ausgenommen sind eventuell anfallende Reparaturen, Wartung und Geräteaustausch, diese Kosten sind durch den Geräteeigentümer zu tragen.

Der lokale Netzbetreiber, also die Stadtwerke Schwerte, ist zur Organisation und zur Übernahme der Kosten für die Umstellung verpflichtet. Die durch die Umstellung von L- auf H-Gas anfallenden Kosten werden entsprechend den Vorgaben aus § 19 a EnWG bundesweit gewälzt.

Der Energiebezug wird in der Regel nicht teurer, da in Kilowattstunden (kWh) abgerechnet wird. Da das „neue“ Gas einen höheren Brennwert aufweist, werden mit weniger Volumen mehr kWh geliefert.

Es sind also weniger m³ auf dem Gaszähler abzulesen. Die in kWh abgerechneten Verbrauchsmengen werden sich nicht signifikant ändern.

Wenn Sie Ihr altes Gasgerät durch ein Neugerät ersetzen, das im Rahmen der Erdgasumstellung nicht mehr angepasst werden muss, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Erstattung in Höhe von 100 Euro pro Gasgerät. Zusätzliche Kostenerstattungsmöglichkeiten von bis zu 500 Euro haben Sie, wenn Sie ein Heizgerät austauschen.

Alle weiteren Informationen finden Sie auf unserer separaten Website zur Erdgasumstellung 2023.

Alle beauftragten Firmen haben für ihre Mitarbeiter entsprechende Identifikationsmittel erhalten. Dies sind Lichtbildausweise, die vor Ort zu zeigen sind, und Legitimationsschreiben bzw. Zugangsnummern, die ebenfalls vor Ort gezeigt werden müssen. Die Zugangsnummer finden Sie auf Ihrem individuellen Terminanschreiben. Diese ist nur Ihnen und unserem Monteur bekannt.

Lassen Sie sich bitte den Lichtbildausweis und die richtige Zugangsnummer zeigen, bevor Sie dem Monteur Zutritt gewähren. Bitte melden Sie sich bei Zweifeln bei unserem Erdgasbüro unter der Rufnummer 02304 203-600 oder per E-Mail an erdgasumstellung@stadtwerke-schwerte.de.

Den Zeitraum für Erhebung und Anpassung teilen wir Ihnen vor Beginn der Erhebung bzw. Anpassung mit einem allgemeinen Informationsschreiben mit. Zusätzlich findet mit einem Vorlauf von drei Wochen durch Terminanschreiben in den betroffenen Haushalten eine entsprechende Ankündigung statt.

Bei der Erhebung werden alle relevanten Eigenschaften der Gasgeräte erfasst, um die spätere Anpassung optimal planen und vorbereiten zu können.

Eine Erhebung dauert in der Regel ca. 30 – 45 Minuten pro Gerät.

Bei der Anpassung werden die Geräte auf die zukünftige Gasart umgerüstet. In den meisten Fällen werden eine oder mehrere Düsen im Gerät ausgetauscht und danach wird eine Einstellung des Brenners vorgenommen. Der Aufwand der Anpassung ist vom Gerätetyp abhängig.

Die Art des Gerätes hat z. B. auch Einfluss auf die Anzahl der zu wechselnden Düsen und der einzustellenden Regelarmaturen.

Normalerweise dauert eine Anpassung weniger als eine Stunde pro Gerät. In Abhängigkeit vom jeweiligen Gerätetyp kann es in Ausnahmefällen zu einer längeren Anpassungsdauer kommen.

Es ist den beauftragten Fachbetrieben untersagt, Ihnen weitere Dienstleistungen anzubieten, da andernfalls ein Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Anbietern, beispielsweise dem lokalen Handwerk in Schwerte, bestehen würde.

Wenn Sie den vorgegebenen Termin aus dringenden Gründen nicht wahrnehmen können, melden Sie sich bitte frühzeitig bei unserem Erdgasbüro unter der Rufnummer 02304 203-600.

In der Regel sind zwei Besuche durch einen von uns beauftragten Monteur erforderlich. Der erste Termin erfolgt zur Erhebung, in deren Rahmen alle im Haushalt betriebenen Gasgeräte registriert werden. Im zweiten Termin erfolgt dann die Anpassung, bei der die Geräte auf die zukünftige Gasart technisch umgerüstet werden.

Bei ca. 10 Prozent der erhobenen bzw. angepassten Geräte ist eine Qualitätskontrolle gesetzlich vorgeschrieben. Sie dient der Überprüfung aller durchgeführten Arbeiten.

Bitte rufen Sie dazu bei unserem Erdgasbüro unter der Rufnummer 02304 203-600 an oder schreiben Sie eine E-Mail an erdgasumstellung@stadtwerke-schwerte.de. Man wird versuchen, soweit möglich, auf Ihre Wünsche einzugehen.

Um die Qualität der bei Erhebung und Anpassung durchgeführten Arbeiten überprüfen zu können, findet stichprobenartig in 10 Prozent der Haushalte eine Qualitätskontrolle statt. Auch dieser Termin wird im Vorfeld schriftlich angekündigt.

Mit L-Gas betriebene Gasgeräte können ohne Erhebung und technische Anpassung nicht sicher mit H-Gas weiter betrieben werden. Im schlimmsten Fall besteht Explosionsgefahr oder eine Kohlenmonoxid-Vergiftung droht. Wenn wir Ihre Gasgeräte bis zum Schalttermin nicht anpassen konnten, müssen wir Ihren Gasanschluss aus Sicherheitsgründen sperren!

Wir bitten um Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe, damit wir die Erdgasumstellung reibungslos durchführen können und Sie Ihre Gasgeräte zukünftig weiter sicher betreiben können – vielen Dank!

Bitte rufen Sie dazu bei unserem Erdgasbüro unter der Rufnummer 02304 203-600 an oder schreiben Sie eine E-Mail an erdgasumstellung@stadtwerke-schwerte.de. Dort wird Ihnen schnellstmöglich geholfen.

Wenn Sie zur Störungsbeseitigung einen anderen Installateur beauftragen, können Ihre Kosten leider nicht von der Stadtwerke Schwerte GmbH übernommen werden.