Die wachsende Anzahl an Wärmepumpen, Wallboxen, PV-Anlagen und Stromspeichersystemen ist ein wichtiger Bestandteil der Energiewende – bedeutet aber gleichzeitig eine Herausforderung für das Stromnetz. Die Neuregelung des § 14a Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sieht vor, dass der Netzbetreiber zukünftig einzelne Verbrauchseinrichtungen zeitweise auf eine Leistung von 4,2 kW dimmen kann, wenn eine Überlastung des Netzes droht. Ihr Basisbezug an Strom ist dabei zu jeder Zeit gesichert.
Im Gegenzug profitieren Betreiber der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, unabhängig von der tatsächlichen Steuerung, von einem reduzierten Netzentgelt. Außerdem sieht die Regelung vor, dass der Anschluss neuer Verbrauchseinrichtungen nicht mehr verweigert oder verzögert werden darf – um wichtige Schritte in Richtung Klimaneutralität zu beschleunigen.