Wenn Sie in Schwerte zur Miete wohnen, bieten wir Ihnen einige Produkte und Dienstleistungen im Rahmen unserer Daseinsvorsorge an. Wir haben eine Übersicht für Sie zusammengestellt – über die Links werden Sie zu den passenden Themenseiten auf unserer Website geführt.
Geänderte Meldefrist bei Umzügen ab Juni 2025
Seit dem 6. Juni 2025 gelten neue gesetzliche Vorgaben, die Auswirkungen auf die Abläufe bei Umzügen und Lieferantenwechsel haben.
Bitte beachten Sie:
- Ein- und Auszüge müssen spätestens 14 Tage im Voraus gemeldet werden.
- Rückwirkende An- oder Abmeldungen sowie nachträglich Änderungen sind nicht mehr möglich.
