Auftrag für die Kommunale Wärmeplanung
Wir arbeiten an der klimaneutralen Zukunft für Schwerte
Bis 2028 müssen alle Kommunen in Deutschland eine kommunale Wärmeplanung vorlegen. Schwerte hat sich bereits jetzt auf den Weg gemacht. Fachleute aus unserem Haus werden innerhalb eines Jahres eine Planung für die nächsten Jahrzehnte erarbeiten.
Die Kommunale Wärmeplanung basiert auf einem im Januar in Kraft getretenen Gesetz des Bundes. Demnach muss jede Kommune einen Plan erstellen, wie und in welchem Zeitrahmen die Wärmeversorgung zukunftsorientiert aufgestellt werden soll, um bis 2045 klimaneutral heizen zu können.
Die Stadt Schwerte hatte diese wichtige Aufgabe ausgeschrieben. Wir erhielten den Zuschlag für die stadtweite Planung.
Unser Geschäftsführer, Sebastian Kirchmann, betont „Wir freuen uns, dass wir mit unserer Expertise auf dem Gebiet der Energieversorgung diese wichtige Aufgabe für unsere Stadt übernehmen können, um die Schwerterinnen und Schwerter auf ihrem Weg in eine klimaneutrale Zukunft zu unterstützen.“ Bürgermeister Dimitrios Axourgos erklärt: „Wir wollen dieses für Schwerte wichtige Zukunftsthema weit vor den gesetzlichen Fristen anpacken, umso den Bürgerinnen und Bürgern möglichst schnell Sicherheit in dieser Frage zu geben.“
Im Rahmen der Kommunalen Wärmeplanung werden zunächst umfangreiche Bestands- und Potenzialanalysen durchgeführt, um unter anderem den Einsatz erneuerbarer Energien und die Entwicklung von potenziellen Maßnahmen zur Umsetzung einer klimafreundlichen und ganzheitlich über das Stadtgebiet betrachteten Wärmeversorgung abzuleiten. Dabei ist auch die Einbindung relevanter lokaler Akteure sowie der Öffentlichkeit im Allgemeinen / sowie der Bürgerinnen und Bürger vorgesehen.
Das ausgearbeitete Konzept wird vom Rat verabschiedet. Mit der kommunalen Wärmeplanung, die in regelmäßigen Abständen überprüft wird, erhalten alle Schwerter Orientierung, wie sie in den kommenden Jahrzehnten ihre Wohnungen und Häuser beheizen können.
Die Ausarbeitung eines kommunalen Wärmeplans ist eine gesetzlich vorgeschriebene Maßnahme. Deutschland hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2045 klimaneutral zu werden. Die Wärmeversorgung verursacht laut Bundesbauministerium mehr als der Hälfte des Endenergieverbrauchs und damit einen wesentlichen Teil des Treibhausgasausstoßes.
FAQ
Die Kommunale Wärmeplanung ist ein strategischer Prozess, der darauf abzielt, die Wärmeversorgung einer Gemeinde oder Stadt nachhaltig und effizient zu gestalten. Sie umfasst mehrere Schritte von der Erfassung des aktuellen Wärmebedarfs bis hin zur Umsetzung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien und Verbesserung der Energieeffizienz. Der Prozess ist gesetzlich vorgeschrieben durch das Wärmeplanungsgesetz (WPG) geregelt.
Im Moment nichts, da zunächst ein stadtweiter Plan zu einer künftigen Wärmeversorgung erstellt wird. Die anschließend vorgestellten Maßnahmen sollen den Immobilienbesitzerinnen und Immobilienbesitzern Orientierung geben, wie ihre zukünftige Wärmeversorgung aussehen kann. Also, wo können Wärmenetze aufgebaut werden, welche Bereiche der Stadt sind eher für Lösungen mit einer Wärmepumpe geeignet, gibt es weitere Möglichkeiten der Wärmeversorgung und wo können diese realisiert werden?
Das regelt nicht die Kommunale Wärmeplanung, sondern das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Das besagt: Spätestens bis zum Jahr 2045 wird die Nutzung von fossilen Energieträgern im Gebäudebereich beendet. Dann müssen alle Heizungen vollständig mit Erneuerbaren Energien betrieben werden. Die Wärmeplanung gibt den Hausbesitzern nur Orientierung, wie ihre zukünftige Wärmeversorgung aussehen kann.
Dazu schreibt das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Der Wärmeplan allein löst diese frühere Geltung der Pflichten des GEG nicht aus. Vielmehr braucht es auf dieser Grundlage eine zusätzliche Entscheidung der Kommune über die Gebietsausweisung, die zu veröffentlichen ist.“
- Wärmebedarfe: aktuelle und voraussichtliche zukünftige Wärmebedarfe von Gebäuden, Industrie und anderen Nutzern in der Kommune.
- Analyse der bestehenden Infrastruktur: Untersuchung der bestehenden Wärmeversorgungsinfrastruktur, einschließlich Wärmenetze, Heizkraftwerke und dezentrale Heizsysteme.
- Energieträger: Bestimmung der derzeit verwendeten Energieträger (z. B. Gas, Öl, Kohle, Biomasse, erneuerbare Energien).
- Bestandsanalyse sowie Energie- und Treibhausgasbilanz inklusive räumlicher Darstellung
- Potenzialanalyse zur Ermittlung von Energieeinsparpotenzialen und lokalen Potenzialen erneuerbarer Energien
- Entwicklung von Zielszenarien und Entwicklungspfaden
- Entwicklung einer Strategie und eines Maßnahmenkatalogs zur Umsetzung und zur Erreichung der Energie- und THG-Einsparung
- Beteiligung von relevanten Akteuren in Workshops und Bürgerveranstaltungen
- Verstetigungsstrategie
- Controlling-Konzept
Die Öffentlichkeit wird im laufenden Prozess an unterschiedlichen Stellen miteinbezogen. So wird es beispielsweise Informationsveranstaltungen geben, bei welchen die jeweils Beteiligten Ihre Belange äußern können, die in die Ausarbeitung der kommunalen Wärmeplanung miteinfließen. Eine erste Bürgerinformation findet am 23. Oktober im Bürgersaal des Rathauses statt.
Außerdem werden wir über die einschlägigen Medien (Zeitung, Social-Media) und über diese Website informieren.
Spezielle Fachinformationen gibt es für einzelne Interessengruppen (Immobilienbesitzer, Betriebe, etc.).
Nach dem Abschluss der Planung wird die Kommunale Wärmeplanung in einer öffentlichen Ratssitzung vorgestellt und beschlossen. Anschließend werden die Ergebnisse veröffentlicht.
- Klimaneutralität: Reduzierung der Treibhausgasemissionen und Beitrag zur Erreichung der Klimaneutralität.
- Wärmewende: Umsetzung einer nachhaltigen Wärmeversorgung.
- Energieeffizienz: Verbesserung der Energieeffizienz in der Wärmeversorgung.
- Nachhaltigkeit: Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien und Reduzierung der Abhängigkeit von fossilen Energieträgern.
Die kommunale Wärmeplanung basiert auf den gesetzlichen Vorgaben der Bundes- und Landesregierungen, die die Anforderungen an die Erstellung und Umsetzung definieren. Demnach sind Kommunen gesetzlich verpflichtet, Wärmepläne zu erstellen und regelmäßig zu aktualisieren.
Ja, das geschieht in der Potenzialanalyse. Dabei werden beispielsweise folgende Potenziale für Schwerte ermittelt:
- Erneuerbare Energien: Identifikation von Potenzialen zur Nutzung erneuerbarer Energien wie Solarthermie, Biomasse und Windenergie.
- Abwärmenutzung: Ermittlung von Möglichkeiten zur Nutzung von Abwärme aus Industrieprozessen, Kraftwerken und anderen Quellen.
- Energieeffizienzmaßnahmen: Bewertung von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz in Gebäuden und Industrie, wie z. B. Dämmung, moderne Heiztechniken und intelligente Steuerungssysteme.
Es wird ein Maßnahmenkatalog erstellt, in dem Maßnahmen zur Erreichung der Wärmeplanungsziele, wie z. B. Ausbau der Fernwärme aufgeführt werden. Gleichzeitig wird der Rechts- und Förderrahmen überprüft, so dass rechtliche und finanzielle Fördermöglichkeiten zur Unterstützung der Umsetzung der Maßnahmen ausgeschöpft werden können.
Nein, die Fortschritte werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf werden die Maßnahmen angepasst, um die Ziele der Wärmeplanung zu erreichen.
Die Kommunale Wärmeplanung für Schwerte wird Mitte 2025 für die Stadt Schwerte erarbeitet sein. Weitere Kommunikation und städtische Sitzungsläufe werden folgen. Die Umsetzung erster Maßnahmen ergibt sich aus einem Maßnahmenkatalog, welcher Teil des Projektergebnisses sein wird. Die ersten Umsetzungen sind voraussichtlich im Jahr 2026 zu erwarten.