Dieser vom Bund übernommene einmalige Entlastungsbetrag im Rahmen der Dezember-Soforthilfe ist gesondert bei allen Gas- und Wärmekunden ausgewiesen und bereits von uns im Gesamtrechnungsbetrag in Abzug gebracht.
Im Zusammenhang mit der Dezember-Soforthilfe des Bundes erwarten wir viele Anfragen und haben eigens dafür eine Sonderseite mit ausführlichen Informationen zu den Entlastungspaketen der Bundesregierung bereitgestellt.
Wer schon heute seinen Rechnungsbetrag einsehen möchte, kann dies in unserem Kundenportal tun. Über diesen bequemen Online-Service können unsere Kunden auch die neuen Abschläge für das Jahr 2023 ändern.
Bei Fragen oder Beratungswünschen können sich unsere Kunden direkt an unser Beraterteam wenden.