
Promolights: Werben in Schwerte
Liebe Kunden, bitte beachten Sie, dass unser Promolight-System momentan und bis auf unbestimmte Zeit wegen einer Marketing-Maßnahme der Stadtwerke Schwerte komplett ausgebucht ist!
Weitere Fragen rund um das Thema Promolight bitte direkt an marketing@stadtwerke-schwerte.de.
Wir bitten vielmals um Entschuldigung für die Umstände.
Für die Werbung in Schwerte war bisher in vielen Bereichen die Unternehmung Ströer Deutsche Städte Medien GmbH zuständig. Hier haben sich zum 1. Januar 2007 einige Veränderungen ergeben.
Die Stadtwerke Schwerte GmbH hat einen Vertrag mit der Stadt Schwerte geschlossen, der unter anderem die folgenden Werbeformen neu regelt:
Werbemöglichkeiten an Straßenbeleuchtungsmasten, so genannte Promolights. Hierbei handelt es sich um flexible Plakathaltersysteme, die an vorher definierten Straßenbeleuchtungsmasten angeboten werden.
Veranstaltungs- und Aktionswerbung jeglicher Art sowie Plakatwerbung bis zu einer Plakatgröße DIN A1
Mastschilder an den Straßenbeleuchtungsmasten.
Unter Mastschildern werden hier feste Rahmen mit Dauer-
werbung sowie Schilder mit Hinweisfunktion (z.B. Unter-
nehmenswegweiser mit Richtfunktion) verstanden.
Konkret bieten wir derzeit die folgenden vier Werbeformen in Schwerte an:
Werbeformen in Schwerte
Promolights
Promolight ist ein flexibles Plakathaltersystem, das an vorher definierten Straßenbeleuchtungs masten angeboten wird.
2 x DIN A1 Plakate
Die Abholung/Rückgabe erfolgt Montags in der Zeit von 9.00 bis 12.00 Uhr.
Werbeflächenmiete
bei Buchung von mindestens 10 Promolight/Woche:
8,82 EUR netto/10,50 EUR brutto je Promolight und Woche
(2 Plakate an einem Straßenbeleuchtungsmasten)
bei Buchung von weniger als 10 Promolight/Woche:
21,55 EUR netto/25,00 EUR brutto je Promolight und Woche
(2 Plakate an einem Straßenbeleuchtungsmasten)
Kaution
4,20 EUR netto/5,00 EUR brutto je Promolight (Halter inkl. Folie, Pappe, Schienen und Halterabdeckung)
16,81 EUR netto/20,00 EUR brutto je Promolight-Bestücker
Sonderkonditionen
Wer bezogen auf ein Kalenderjahr mehr als 100 bzw. 200 Promolight bucht, erhält einen Rabatt von 25 bzw. 50%.
Für Vereine, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige
und mildtätige Zwecke i.S.v. §§ 51-68 Abgabeordnung
verfolgen, gelten weitere Sonderkonditionen.
Verspätete Rückgabe
Sofern die Halter zum Ablauf des Buchungszeitraumes vom Mieter abgenommen, aber nicht pünktlich zurückgegeben werden, werden je angefangener Woche 8,82 EUR netto/10,50 EUR brutto je Promolight in Rechnung gestellt.
Sofern die Halter nach dem Buchungszeitraum nicht abgenommen werden, werden zusätzlich 8,82 EUR netto/10,50 EUR brutto je Promolight in Rechnung gestellt und die Halter unverzüglich von Mitarbeitern der Stadtwerke entfernt.
Unvollständige Rückgabe
Je fehlendem Promolight-Halter werden 16,81 EUR netto/20,00 EUR brutto in Rechnung gestellt Je fehlender oder teilweise unvollständiger Plakattasche (Folie, Pappe, Schienen) werden 2,10 EUR netto/2,50 EUR brutto in Rechnung gestellt.
Zahlungsbedingung
Vorkasse – sämtliche Kosten sind im Voraus zu überweisen
oder bar bei Abholung zu zahlen.
Stornogebühren
Buchungen sind grundsätzlich verbindlich. Bei eventuellen Stornierungen fallen folgende Gebühren zeitgestaffelt an:
bis 12 Wo vor dem Buchungszeitraum: 25% der Gesamtsumme
bis 8 Wo vor dem Buchungszeitraum: 50% der Gesamtsumme
bis 4 Wo vor dem Buchungszeitraum: 75% der Gesamtsumme
Stornierung innerhalb der letzten 4 Wochen vor dem Buchungszeitraum: 100% der Buchungssumme.
Eventuell im voraus gewährte Rabatte müssen zurückerstattet werden, sofern die Rabattbedingungen nicht mehr erfüllt werden.
Buchungsausschluss
Sollten aus vorherigen Werbeflächenmietverträgen noch Zahlungen offen stehen, so wird dem Schuldner eine weitere Werbeflächenbuchung untersagt. Werbetreibende, die sich trotz Kenntnisnahme und Ermahnung erneut fehlverhalten, können von den Buchungsmöglichkeiten ausgeschlossen werden.
Information zum Werbeinhalt
Über den Werbeinhalt muss im Vorfeld – im Rahmen der Buchung – informiert werden. In diesem Zusammenhang erfolgt keine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Werbung durch die Stadtwerke Schwerte.
Die Stadtwerke sind berechtigt, Aufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen der Stadtwerke abzulehnen, wenn die Anbringung oder Aushängung der Plakate für sie unzumutbar ist oder deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt.
Allgemeine Buchungsbedingungen
Durch Abgabe einer Buchungsanfrage akzeptiert der Anfragende die oben aufgeführten Anmerkungen, Bedingungen und Preise.
Vertragsabschluss
Die Angebote der Stadtwerke sind freibleibend. Der Kunde ist
an seinen Auftrag/seine Buchung ab dessen Zugang bei den Stadtwerken gebunden. Aufträge/Buchungen kommen erst
durch schriftliche Auftragsbestätigung der Stadtwerke zustande.
Stand 1. Januar 2007
Plakatwerbung
Plakatflächenstandorte werden nur dann angeboten, wenn sämtliche Promolightflächen vermietet sind oder ein begründetes Interesse besteht. Je Veranstalter werden maximal 30 Flächen freigegeben.
eine Kalenderwoche
Auf-und Abhängung jeweils Montag
In der Regel bis zur Größe DIN A1
Sonderformate in Ausnahmefällen und auf Anfrage
Grundsätzlich dürfen Plakate nicht an den folgenden
Stellen befestigt werden:
- Straßenbeleuchtungsmasten
- Ampelanlagen
- im Bereich von Straßenkreuzungen
- an Stromkästen
- am Zaun gegenüber der A1-Abfahrt
- am Zaun Ostentor
Darüber hinaus sind die jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten.
Die Anbringung der Plakate muss mast- oder baumschonend erfolgen. Draht darf nicht verwendet werden.
Werbeflächenmiete
8,82 EUR netto/10,50 EUR brutto je Plakat und Woche
Plakatentfernung
Der Mieter hat die Plakate nach dem Buchungszeitraum vollständig zu entfernen. Sofern die Plakate nicht zeitgerecht entfernt werden, werden je angefangener Woche 8,82 EUR netto/10,50 EUR brutto je Plakat in Rechnung gestellt.
Sonderkonditionen
Für Vereine, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke i.S.v. §§ 51-68 Abgabeordnung verfolgen, gelten Sonderkonditionen.
Wildplakatierung
Erfolgt ein Aushang ohne vorherige Zustimmung und Freigabe, werden dem Werbetreibenden 12,60 EUR netto/15,00 EUR brutto je Plakatfläche in Rechnung gestellt. Zudem werden die Plakate von Mitarbeitern der Stadtwerke entfernt und können gegen Zahlung der offenen Rechnung innerhalb von 14 Tagen bei den Stadtwerken abgeholt werden. Die Stadtwerke behalten sich darüber hinaus die Einleitung rechtlicher Schritte vor.
Falsche Mengennennung
Weicht die Anzahl der in Rechnung gestellten Plakatflächen
von der Anzahl der tatsächlich auf städtischen Grund und Boden aufgestellten oder befestigten Plakate ab, so wird ohne Feststellung der tatsächlichen Mehrmenge ein Betrag in Höhe von 84,03 EUR netto/100,00 EUR brutto in Rechnung gestellt.
Zahlungsbedingung
Vorkasse – sämtliche Kosten sind im voraus zu überweisen
oder bar zu zahlen.
Stornogebühren
Buchungen sind grundsätzlich verbindlich. Bei eventuellen Stornierungen fallen folgende Gebühren zeitgestaffelt an:
bis 12 Wo vor dem Buchungszeitraum: 25% der Gesamtsumme
bis 8 Wo vor dem Buchungszeitraum: 50% der Gesamtsumme
bis 4 Wo vor dem Buchungszeitraum: 75% der Gesamtsumme
Stornierung innerhalb der letzten 4 Wochen vor dem Buchungszeitraum: 100% der Buchungssumme.
Buchungsausschluss
Sollten aus vorherigen Werbeflächenmietverträgen noch Zahlungen offen stehen, so wird dem Schuldner eine weitere Werbeflächenbuchung untersagt. Werbetreibende, die sich trotz Kenntnisnahme und Ermahnung erneut fehlverhalten, können von den Buchungsmöglichkeiten ausgeschlossen werden.
Information zum Werbeinhalt
Über den Werbeinhalt muss im Vorfeld – im Rahmen der
Buchung – informiert werden. In diesem Zusammenhang erfolgt keine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Werbung durch
die Stadtwerke Schwerte.
Die Stadtwerke sind berechtigt, Aufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen der Stadtwerke abzulehnen, wenn die Anbringung oder Aushängung der Plakate für sie unzumutbar ist oder deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt.
Allgemeine Buchungsbedingungen
Durch Abgabe einer Buchungsanfrage akzeptiert der Anfragende die oben aufgeführten Anmerkungen, Bedingungen und Preise.
Vertragsabschluss
Die Angebote der Stadtwerke sind freibleibend. Der Kunde ist
an seinen Auftrag/seine Buchung ab dessen Zugang bei den Stadtwerken gebunden. Aufträge/Buchungen kommen erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der Stadtwerke zustande.
Stand 1. Januar 2007
Hinweismedien
Hinweismedien sind Mastschilder an den Straßenbeleuchtungs-
masten. Unter Mastschildern werden hier feste Rahmen mit Dauerwerbung sowie Schilder mit Hinweisfunktion (z.B. Unter-
nehmenswegweiser mit Richtfunktion) verstanden.
24 Monate
Sofern der Mietvertrag nicht mit einer Frist von einem Monat zum Vertragsende gekündigt wird, verlängert er sich um weitere sechs Monate.
buchbar zum Monatsanfang
minimal 4 Stück
60 x 85 cm
individuell wählbar, sofern genehmigungsfähig
Die Errichtung, Anbringung, Bestückung, Ausbesserung und Entfernung der Hinweismedien erfolgt ausschließlich durch die Stadtwerke Schwerte GmbH. Die Kosten trägt die Stadtwerke Schwerte GmbH. Grundsätzlich werden die Hinweismedien nicht im unmittelbaren Bereich von Straßenkreuzungen angeboten.
bei Buchung von:
1 Hinweismedium 40,00 EUR netto/47,60 EUR brutto im Monat
2 Hinweismedien 70,00 EUR netto/83,30 EUR brutto im Monat
3 Hinweismedien 100,00 EUR/119,00 EUR brutto im Monat
4 Hinweismedien 120,00 EUR/142,80 EUR brutto im Monat
Zahlungsbedingung
monatliche Zahlungsweise
bei Vorkasse (12 Monate): 3% Rabatt
bei Vorkasse (24 Monate): 5% Rabatt
Stand 25. Juni 2007
als PDF zum Download
Wegweisungssystem
Weisen Sie Ihren Kunden den richtigen Weg zu Ihrer Veran-
staltung. Sie planen eine Veranstaltung in der Rohrmeisterei Schwerte? Sie wissen, dass insbesondere Besucher von außer-
halb diesen Veranstaltungsort oftmals mühevoll suchen müssen? Dann haben wir ab sofort einen neuen Service für
Sie. Buchen Sie unser neues Rohrmeisterei-Wegweisungs-
system und sorgen Sie dafür, dass Ihre Besucher ohne viel Mühe und Aufwand in Schwerte den richtigen Weg zu Ihnen finden. Ihre Besucher werden es Ihnen mit guter Laune vom Start weg danken.
mind. 1 Woche (von Montag bis Montag)
Die Abholung erfolgt montags zwischen 13.00 und 15.00Uhr,
die Rückgabe montags von 9.00 bis 12.00 Uhr.
Wegweisungssystem-Miete
Erhalt von 10 Einzelflächen zur selbstständigen Auf- und Abhängung: 33,61 EUR netto / 40,00 EUR brutto je Woche
(das Netz ist nur vollständig buchbar)
Kaution 42,01 EUR netto/50,00 EUR brutto je vollständiges System
Sonderkonditionen
Auf die Miete des Wegweisungssystems sind keine Rabatte anrechenbar.
Verspätete Rückgabe
Sofern die Wegweiser zum Ablauf des Buchungszeitraumes vom Mieter abgenommen, aber nicht pünktlich zurückgegeben werden, werden je angefangener Woche 33,61 EUR netto / 40,00 EUR brutto in Rechnung gestellt.
Sofern die Halter nach dem Buchungszeitraum nicht abgenommen werden, werden zusätzlich 33,61 EUR netto / 40,00 EUR brutto für die Abnahme durch unser Personal in Rechnung gestellt.
Unvollständige Rückgabe
Je fehlender Wegweisungstafel berechnen wir Ihnen 16,80 EUR netto / 20,00 EUR brutto.
Zahlungsbedingung
Vorkasse – sämtliche Kosten sind im Voraus zu überweisen oder bar bei Abholung zu zahlen.
Stornogebühren
Buchungen sind grundsätzlich verbindlich.
Bei eventuellen Stornierungen fallen folgende Gebühren zeitgestaffelt an:
bis 12 Wo vor dem Buchungszeitraum: 25% der Gesamtsumme
bis 8 Wo vor dem Buchungszeitraum: 50% der Gesamtsumme
bis 4 Wo vor dem Buchungszeitraum: 75% der Gesamtsumme
Stornierung innerhalb der letzten 4 Wochen vor dem Buchungszeitraum: 100% der Buchungssumme.
Eventuell im voraus gewährte Rabatte müssen zurückerstattet werden, sofern die Rabattbedingungen nicht mehr erfüllt werden.
Buchungsausschluss
Sollten aus vorherigen Werbeflächenmietverträgen noch Zahlungen offen stehen, so wird dem Schuldner eine weitere Werbeflächenbuchung untersagt. Werbetreibende, die sich trotz Kenntnisnahme und Ermahnung erneut fehlverhalten, können von den Buchungsmöglichkeiten ausgeschlossen werden.
Allgemeine Buchungsbedingungen
Durch Abgabe einer Buchungsanfrage akzeptiert der Anfragende die oben aufgeführten Anmerkungen, Bedingungen und Preise.
Vertragsabschluss
Die Angebote der Stadtwerke sind freibleibend. Der Kunde ist an seinen Auftrag/seine Buchung ab dessen Zugang bei den Stadtwerken gebunden. Aufträge/Buchungen kommen erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der Stadtwerke zustande.
Stand 1. Januar 2007