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Senkung der EEG-Umlage ab dem 1. Juli 2022

Damit die Endverbraucher schnell von den stark steigenden Energiekosten entlastet werden, entfällt die Umlage nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) bereits zum 1. Juli 2022.

Damit entfällt die Umlage ein halbes Jahr früher, als im Koalitionsvertrag geplant. Diese Absenkung geben wir selbstverständlich vollumfänglich an unsere Kunden weiter.

Das Wichtigste Vorab: Unsere Kundinnen und Kunden müssen nichts tun. Wir kümmern uns.

Die Umstellung erfolgt automatisch. In Ihrer nächsten Jahresverbrauchsabrechnung wird eine Verbrauchsabgrenzung zum 30. Juni 2022 vorgenommen. Dafür erfolgt eine rechnerische Ermittlung des Zählerstands durch unser Abrechnungssystem auf Basis des bisherigen Verbrauchs. Alternativ kann unsere Kundschaft uns auch eine Ablesung zum 30. Juni übermitteln. Am bequemsten ist dies online über unser Kundenportal möglich.


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