So kann es recht häufig dazu kommen, dass Schulkinder auf die Fahrbahn ausweichen müssen, da der Gehweg von einer Hecke zugewachsen ist.
Die Stadtentwässerung Schwerte macht darauf aufmerksam, dass zur Vermeidung von Unfällen der Zuwachs, wie überhängende oder morsche Äste, oder zu hoch wachsende Hecken und Sträucher zu jeder Jahreszeit an Kreuzungen, Einmündungen sowie Gehwegen von den Grundstückseigentümern zurückgeschnitten werden müssen. Über Gehwegen sind innerhalb des sogenannten Lichtraumprofils 2,50 Meter freizuhalten und über Straßen ist sogar eine Höhe von 4,50 Meter vorgeschrieben. Jeglicher Wuchs über die private Grenze in den öffentlichen Raum ist entsprechend zu beschneiden.
In der Zeit vom 1. März bis Ende September dürfen in der Regel nur noch Pflege- und Formschnitte bezüglich eines Überwuchses durchgeführt werden. Das bedeutet, dass Hecken bzw. Bäume nicht ohne Gründe beseitigt und nicht bis zur Grasnarbe beschnitten werden dürfen. In jedem Fall sind Hecken und Bäume vor dem Zurückschneiden auf vorhandene Vogelnester zu überprüfen.
Stellt die Stadtentwässerung eine Einengung durch einen Überwuchs fest, erfolgt eine Aufforderung mit Fristsetzung für den Grundstückseigentümer, den Zustand der Wege und Straßen verkehrssicher zu machen. Die Stadtentwässerung kontrolliert die Einhaltung. Bei Zuwiderhandlungen kann daraufhin die Stadt Schwerte Bußgelder erheben.
Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich gerne an die Stadtentwässerung Schwerte wenden.